Schwangerschaft und Entbindung
Die Schwangerschaft ist für die meisten werdenden Eltern eine wahre Freude. Ein neues Leben wächst heran, doch mit fortschreitender Schwangerschaft können die körperlichen Einschränkungen zunehmen. Oftmals können schwangere Frauen ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr vollständig selbstständig ausüben. Das muss jedoch kein Problem sein!
Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Aufgaben nicht mehr ausführen können.
Beispiele für die Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Geburt:
- Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
- Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
- Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
- Sie haben frühzeitige Wehen
- Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
Haushaltshilfe für Wöchnerinnen nach der Geburt
Auch nach der Entbindung sind viele Mütter und junge Familien am Limit ihrer Kapazitäten. Ein Neugeborenes wirbelt den Alltag und Schlafrhythmus ganz schön durcheinander. Doch nicht jede junge Mutter ist gesundheitlich sofort nach der Entbindung wieder fit. Nutzen Sie daher Ihren Anspruch auf eine Alltags- und Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung
Alles, was Sie benötigen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung angibt.
Wir kümmern uns im nächsten Schritt um die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Stimmt diese zu, können Sie unser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfepaket kostenlos in Anspruch nehmen:
- Reinigen der Wohnung
- Lebensmitteleinkäufe erledigen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wäsche waschen und bügeln
- Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt und die Kinder versorgt haben. Umfang und Dauer der Hilfeleistung richten sich nach Ihren individuellen Verhältnissen und der Schwere Ihrer Erkrankung.
Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden, bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. Die Agentur für Haushaltshilfe rechnet mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind, und wir regeln den Rest!