Anspruch auf Haushaltshilfe
Können Sie aufgrund einer schweren Krankheit, nach einer Krankenhausbehandlung, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder unmittelbar nach der Entbindung Ihre täglichen Hausarbeiten nicht mehr alleine bewältigen? Kein Grund zur Sorge – wir sind für Sie da!
Nach einer Krankenhausbehandlung
Die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Operation (z. B. Bandscheibenvorfall, Knochenbruch, Hüftgelenks-OP, Chemotherapie) können es Ihnen erschweren, Ihre alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu erledigen. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe per ärztlicher Verordnung
Um eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit gemäß § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. In dieser Bescheinigung müssen die aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung genau angibt.
Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen
Ihr erster Schritt besteht darin, Ihren Arzt auf die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe anzusprechen. Der Arzt wird eine Bescheinigung ausstellen, in der die medizinischen Gründe für die Haushaltshilfe sowie der Umfang und die Dauer der benötigten Unterstützung festgehalten sind.
Schritt 2: Genehmigung durch die Krankenkasse
Nachdem Sie die ärztliche Verordnung erhalten haben, kümmern wir uns um die Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit der Krankenkasse, um sicherzustellen, dass Sie die benötigte Unterstützung so schnell wie möglich erhalten.
Schritt 3: Inanspruchnahme der Haushaltshilfe
Sobald die Genehmigung vorliegt, können Sie unser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfepaket kostenlos in Anspruch nehmen. Unsere qualifizierten Haushaltshilfen unterstützen Sie bei einer Vielzahl von Aufgaben:
- Reinigen der Wohnung
- Lebensmitteleinkäufe erledigen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wäsche waschen und bügeln
- Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren
- Voraussetzungen für die Haushaltshilfe
Um eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bisher Ihren Haushalt selbst geführt und Ihre Kinder versorgt haben. Der Umfang und die Dauer der Hilfeleistung richten sich nach Ihren individuellen Verhältnissen und der Schwere Ihrer Erkrankung.